BRAUEREIRECHT

Das Rechtsgebiet des Brauereirechts umfasst nach Auffassung unserer Kanzlei alle juristischen Bereiche, die für die Brauereiwirtschaft besondere Bedeutung haben. Damit ist Bauereirecht zunächst vor allem Vertriebsrecht. Unsere Rechtsanwälte gestalten oder überprüfen Bierlieferungsverträge, Getränkelieferungsvertrage, Bierverlagsverträge, Handelsvertreterverträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen von Brauereien und setzen gegebenenfalls Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich durch. Das Brauereirecht war in der Vergangenheit immer wieder von Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung betroffen, denn die Vertragsbeziehungen zwischen Brauereien, Getränkegroßhändlern und Gaststättenbetreibern weisen in der Regel verschiedene Eigenheiten auf. So beinhalten nach der Erfahrung unserer Anwälte etwa Getränkelieferungsverträge oftmals generell unzulässige oder in unzulässiger Weise ausgestaltete Klausel, beispielsweise zu Getränkebezugsverpflichtungen, zum Fremdbezug, zum Mindermengenausgleich oder zu Vertragsstrafen. Als Fachanwaltskanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht verfolgen wir diese aktuellen Entwicklungen im Brauereirecht. (mehr …)

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ANWÄLTE

Die Anwälte der Kanzlei SLB Rechtsanwälte vertreten Mandanten im Brauereirecht und Gaststättenrecht bundesweit:

DR. LOUIS G. ROENSBERG

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht | Beratung und Vertretung von Brauereien bei allen Fragen um Finanzierungen | Prozessführung

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