Das Rechtsgebiet des Brauereirechts umfasst nach Auffassung unserer Kanzlei alle juristischen Bereiche, die für die Brauereiwirtschaft besondere Bedeutung haben. Damit ist Bauereirecht zunächst vor allem Vertriebsrecht. Unsere Rechtsanwälte gestalten oder überprüfen Bierlieferungsverträge, Getränkelieferungsvertrage, Bierverlagsverträge, Handelsvertreterverträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen von Brauereien und setzen gegebenenfalls Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich durch. Das Brauereirecht war in der Vergangenheit immer wieder von Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung betroffen, denn die Vertragsbeziehungen zwischen Brauereien, Getränkegroßhändlern und Gaststättenbetreibern weisen in der Regel verschiedene Eigenheiten auf. So beinhalten nach der Erfahrung unserer Anwälte etwa Getränkelieferungsverträge oftmals generell unzulässige oder in unzulässiger Weise ausgestaltete Klausel, beispielsweise zu Getränkebezugsverpflichtungen, zum Fremdbezug, zum Mindermengenausgleich oder zu Vertragsstrafen. Als Fachanwaltskanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht verfolgen wir diese aktuellen Entwicklungen im Brauereirecht.

Brauereirecht ist weiter traditionell eng mit dem Immobilienrecht verbunden, denn die Bewirtschaftung von Gaststätten, Biergärten oder Eventlocations, die im Eigentum  von Brauereien stehen, wirft typische immobilienrechtliche Fragen auf. Dabei geht es etwa um Gaststättenpachtverträge, Mietverträge, Dienstbarkeiten oder um Konflikte im Zusammenhang mit der Inventargestellung. Unsere im Immobilienrecht erfahrenen Anwälte fertigen oder überprüfen die notwendigen Pacht-, Miet-, oder Leihverträge oder begleiten den Kauf bzw. Verkauf von Brauereiimmobilien oder Gaststätten.

Als „Full Service Kanzlei“ bzw. „One-Stop-Shop“ beraten wir unsere Mandanten nicht nur im Kernbereich des Brauereirechts, sondern darüber hinaus vollumfänglich in den folgenden, für die Brauereiwirtschaft relevanten, Rechtsgebieten:

  • Arbeitsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht (Kreditfinanzierungen und Anleihen von Brauereien)
  • Erbrecht und Nachfolgeplanung (erb- und gesellschaftsrechtliche Vorbereitung eines Generationswechsels)
  • Gaststättenrecht
  • Gesellschaftsrecht (Umwandlungen oder Gesellschafterstreitigkeiten)
  • Handels- und Vertriebsrecht
  • Immobilienrecht
  • Kartellrecht
  • Unternehmenskauf / M&A (Akquisition oder Verkauf von Brauereien)

Für weitere Fragen zum Brauereirecht, zu unserem Tätigkeitsspektrum im Brauereirecht oder zu unseren Mandatsbedingungen stehen unsere Rechtsanwälte jederzeit gerne zur Verfügung.

SLB Rechtsanwälte

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