Als „Bierverlagsvertrag“ oder „Getränkeverlagsvertrag“ wird im Brauereirecht ein Vertrag zwischen Brauerei und Getränkefachgroßhändler bezeichnet der mit Vertrags- oder Eigenhändlerverträgen vergleichbar ist. Mit Bier- oder Getränkeverlagsverträgen können sich Brauereien zuseätzliche Vertriebsgebite erhalten oder erschließen, ohne dort selber Niederlassungen bzw. Depots unterhalten zu müssen.

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