Als “Sortimentsbindung” wird im Brauereirecht eine Vertragsabrede bezeichnet, die den Gastwirt dazu verpflichtet, nur bestimmte Getränkesorten auszuschenken.
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Rechtsanwälte für Brauereirecht
Als “Sortimentsbindung” wird im Brauereirecht eine Vertragsabrede bezeichnet, die den Gastwirt dazu verpflichtet, nur bestimmte Getränkesorten auszuschenken.
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