Als „Sudjahr“ wird im Brauereirecht regelmäßig der Zeitraum vom 1. Oktober des Jahres bis zum 30 September des Folgejahres bezeichnet. Das Sudjahr kann je nach Vertragsgestaltung z.B. für Kündigungsrechte relevant sein.
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Rechtsanwälte für Brauereirecht
Als „Sudjahr“ wird im Brauereirecht regelmäßig der Zeitraum vom 1. Oktober des Jahres bis zum 30 September des Folgejahres bezeichnet. Das Sudjahr kann je nach Vertragsgestaltung z.B. für Kündigungsrechte relevant sein.
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